Vermietung

Endlich haben Sie als Vermieter die Wahl

Wir etablieren die Vermietung von Morgen und automatisieren die Prozesse rund um die Besichtigung.
So können wir faire Preise und einen effizienten Besichtigungsablauf gewährleisten.
Bei uns entscheiden Sie, wie Sie unterstützt werden möchten.

absolut unkompliziert und (teil-)automatisiert
CLASSIC
bewährte Strategie

BMM VON 

Monaten, bei Abschluss


Seit Jahrzehnten bewährt. Die Besichtigung vor Ort - mit dem Experten mit FLATRENT CLASSIC. 


Objektaufnahme inkl. 20 Fotos

Besichtigungen mit Experten


Einholung Dokumente und Prüfung der Mietinteressenten

Übergabetermin inkl. Protokoll-anfertigung und Ablesen Zählerstände


rechtliche Unterstützung bei Fragen zu Mietrechtsgesetz (MRG) und dessen Anwendungsbereiche

SMART
automatisiert mit Smartlock

EURO 

89

monatlich + einmaliger Abschluss € 990,-


Automatisierter Mehrwert zum Sparpreis. Kosten & Zeit reduziert vermieten mit FLATRENT SMART.


Objektaufnahme inkl. 15 Fotos

Installation Smart-Home-Bundle


Integration Automatisierungs-prozess

Jederzeit automatisiert besichtigen lassen - unabhängig und flexibel für den Interessenten



wahlweise Zusatzleistungen


PREMIUM
bewährt, aber zum Fixpreis

EURO 

99

monatlich + einmaliger Abschluss € 1.290,-


Für alle, die vorab kalkulieren, aber auf Mehrwert nicht verzichten möchten, gibt es FLATRENT PREMIUM.


Objektaufnahme inkl. 20 Fotos

Besichtigungen mit Experten


Einholung Dokumente und Prüfung der Mietinteressenten

Übergabetermin inkl. Protokoll-anfertigung und Ablesen der Zählerstände



wahlweise Zusatzleistungen


Beträge in Euro (€) inklusive Umsatzsteuer. Für das Smart-Home-Bundle wird eine Kaution eingehoben.
Zusatzleistungen können nach Wunsch beim Aufnahmetermin zugebucht werden. Es gelten die aktuellen AGBs.

Was sind Ihre Vorteile?

Sie entscheiden, wie viel Arbeit Sie an uns abgeben möchten.

Wählen Sie exakt die Lösung, die Sie von uns wünschen.

Sie erhalten von uns GEPRÜFTE Mieter*Innen.

Wir prüfen die Mietinteressent*innen
und schützen vor teuren Fehlern.

Sie bekommen Unterstützung vom Profi.

Als Berater stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen mit unserer Expertise.

Typische Fragen zur Vermietung

Nein, die Berechnungsweise des Mietzinses hängt von der jeweiligen Anwendung im Mietrechtsgesetz (MRG) ab. In der Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes, ebenso in der Vollausnahme, kann im Regelfall ein freier Mietzins vereinbart werden. Eine Sonderregelung gibt es hinsichtlich der vorzeitigen Rückzahlung gemäß erstem Rückzahlungsbegünstigungsgesetz (1971), auch hier darf ein freier Mietzins verlangt werden.

Weißt das Objekt einen Bestandsschutz auf, sprich liegt es im Vollanwendungs- oder im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), kann der Mieter, die Mieterin - nach Einhaltung eines Kalenderjahres und zusätzlich der 3-monatigen Kündigungsfrist ausziehen, so er/sie rechtskonform gekündigt hat (ACHTUNG: Eine Whatsapp Nachricht ist grundsätzlich NICHT schriftlich!). In der Vollausnahme des Mietrechtsgesetzes gibt es diese Möglichkeit nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde (im Regelfall also nicht), da nur das "Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch" (ABGB) zum Einsatz kommt. Hier gilt also üblicherweise die vereinbarte Dauer des Mietvertrags.

FRE.E Immobilien empfiehlt ausdrücklich die Schriftlichkeit des Mietvertrages, sowie die erstmalige Erstellung eines solchen durch einen Juristen mit fachlichem Schwerpunkt. Hier geht es sowohl um die Beweiskraft, als auch darum, etwaige (kostenpflichtige) Streitigkeiten, schon im Voraus aus dem Weg zu räumen. Trotz allem ist auch ein mündlicher Vertrag bindend! Möchte man im Teil- und Vollanwendungsbereich des MRG eine Befristung vereinbaren, so muss der Mietvertrag JEDENFALLS schriftlich sein, da sonst ein unbefristeter Vertrag geschlossen wurde.

Gerne erarbeiten wir beim kostenlosen Beratungsgespräch - gemeinsam mit Ihnen - einen Mietzins. Zudem ist es natürlich möglich, dass wir die komplette Vermittlung und die Kategorisierung Ihrer Liegenschaft für Sie übernehmen. Langfristig ist es damit nicht nur möglich, das Maximum aus dem Objekt zu holen, sondern zudem auch (Rechts-)Sicherheit erhalten.

Sollte der Mieter einen zu hohen Mietzins beanstanden, so wird das üblicherweise in einem Schlichtungsstellenverfahren durchgeführt. Nicht überall gibt es so eine Stelle, in diesem Fall ist das zuständige Gericht der richtige Ansprechpartner. Hat der Mieter Recht, so muss der Vermieter natürlich dafür aufkommen. Alles in allem lässt sich ein Verfahren vermeiden, wenn man bereits vorher einen ordnungsgemäßen Mietzins kalkuliert. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei uns kann der Kunde aus 3 verschiedenen Wegen der Vermittlung wählen:

1. FRE.E FLATRENT CLASSIC: Der lange bewährte Weg zur erfolgreichen Vermietung. Wir besichtigen das Objekt mit Interessenten, prüfen diese bei konkretem Wunsch der Anmietung und unterstützen Sie bei Vertrag und Übergabe. Erst dann wird eine Rechnung gelegt.

2. FRE.E FLATRENT SMART: Eine neue, automatisierte Lösung, um rascher und unabhängig von Zeit potenzielle Mieter:innen zu finden. Diesen Weg wählen Vermieter, die sich Geld und Zeit sparen möchten. Interessenten können jederzeit anfragen und die Einheit selbständig besichtigen. Im Anschluss geben wir die Kontakte an Sie weiter. Bezahlt wird monatlich und einmalig zum Abschluss.

3. FRE.E FLATRENT PREMIUM: Lassen Sie sich unterstützen und gehen Sie sicher, dass wir die Besichtigung vor Ort übernehmen. Zudem wird, genauso wie bei FLATRENT CLASSIC, die Übergabe übernommen. Einfach, kalkulierbar, aber hochwertig. Bezahlt wird monatlich und einmalig zum Abschluss.


Im Mietrechtsgesetz (MRG) darf der Mieter üblicherweise nicht schlechter, sondern immer nur besser gestellt werden.
Das zu missachten kann teure Folgen haben. - FRE.E Immobilientreuhand


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22.02.2022

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