Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von FRE.E Immobilientreuhand (Maklertätigkeit)

1. Allgemein
Nach § 16 Maklergesetz weist FRE.E Immobilientreuhand, eine Marke von Eric Freiberger Immobilien darauf hin, dass sie auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers als Doppelmakler tätig sein kann. FRE.E Immobilientreuhand, eine Marke von Eric Freiberger Immobilien wird prinzipiell als „Doppelmakler“ tätig. Ist dem Empfänger ein angebotenes Objekt bereits bekannt, hat dies der Empfänger unverzüglich und schriftlich z.Hd. der Geschäftsführung von FRE.E Immobilientreuhand, eine Marke von Eric Freiberger Immobilien mitzuteilen. Andernfalls gilt die Anbotstellung als anerkannt. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, zwischenzeitliche Vermittlungen sind uns uneingeschränkt erlaubt und jederzeit möglich. Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit FRE.E Immobilientreuhand, einer Marke von Eric Freiberger Immobilien ist ausdrücklich mit der Anerkennung dieser Geschäftsbedingung verknüpft und untrennbar verbunden.

2. Nebenkosten von Kaufverträgen
Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung. 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1% Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkunden-Errichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich) Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)

3. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen
Grundbuchseintragungsgebühr 1,2% Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung 0,6% Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkunden-Errichters. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif. Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif Vermittlungsprovision: Darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht übersteigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß § 15 Abs 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige Vergütung 5% der Darlehenssumme nicht übersteigen.

4. Vermittlungshonorar
(1) Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer Provision für den Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem Dritten zustande kommt.
(2) Der Makler hat auch dann Anspruch auf Provision, wenn auf Grund seiner Tätigkeit zwar nicht das vertragsgemäß zu vermittelnde Geschäft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt (z.B.: Miete statt Kauf).
(3) Dem Makler steht keine Provision zu, wenn er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird. Dies gilt auch, wenn das mit dem Dritten geschlossene Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch den Makler selbst gleichkommt. Bei einem sonstigen familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zwischen dem Makler und dem vermittelten Dritten, das die Wahrung der Interessen des Auftraggebers beeinträchtigen könnte, hat der Makler nur dann einen Anspruch auf Provision, wenn er den Auftraggeber unverzüglich auf dieses Naheverhältnis hinweist.
(4) Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts.
(5) Der Provisionsanspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit ihrer Entstehung fällig.
(6) Die Höhe des Honorars bzw. die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Pacht-, Miet- oder Kaufpreis zzgl. 20% Ust.

5. Besondere Provisionsvereinbarungen § 15
(1) Eine Vereinbarung, wonach der Auftraggeber, etwa als Entschädigung oder Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung, auch ohne einen dem Makler zurechenbaren Vermittlungserfolg einen Betrag zu leisten hat, ist nur bis zur Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Provision und nur für den Fall zulässig, dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat, oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.
(2) Eine solche Leistung kann bei einem Alleinvermittlungsauftrag weiters für den Fall vereinbart werden, dass der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird; das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist, oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist. Eine Vereinbarung nach § 15 MaklerG ist bei Maklerverträgen mit Verbrauchern schriftlich zu treffen.

6. Honorar bei Kaufverträgen
Die Höhe des Honorars bzw. die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Pacht-, Miet- oder Kaufpreis. Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung 1996 jeweils zzgl. 20 % USt.

bei Kauf, Verkauf oder Tausch von              
   Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
   Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht
   oder vereinbarungsgemäß begründet ist (wird)
   Unternehmen aller Art
   Abgeltungen für Superädifikate auf dem Grundstück

bei einem Wert
    bis EUR 36.336,42: 4%
    von EUR 36.336,42 bis EUR 48.448,58 EUR 1.453,46
    ab EUR 48.448,58: 3%

7. Honorar bei Bestandsverträgen
Höchstprovision gemäß §§ 19ff IMV 1996, jeweils zzgl. 20 % USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art und sonstiger Gebrauchs- und Nutzungsrechte.

Vertragsdauer

unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre


Frist mindestens 2 höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder 
unbestimmte Zeit

Frist weniger als 2 Jahre
bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre
oder unbestimmte Zeit

Untermietverträge über einzelne Wohnräume                      unabhängig von Dauer

Vermieter/Leasinggeber

3 Bruttomonatsmietzinse
bzw. Monatsentgelte

3 Bruttomonatsmietzinse




3 Bruttomonatsmietzinse



1 Bruttomonatsmietzins

Mieter/Leasingnehmer

2 Bruttomonatsmietzinse
bzw. Monatsentgelte

1 Bruttomonatsmietzinse (BMM)
Ergänzung auf 2 BMM


1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf
2 Bruttomonatsmietzinse


1 Bruttomonatsmietzins 

8. Rücktrittsrechte
(1) Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher (§ 1 KSchG) ist und seine Vertragserklärung am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben hat,seine Erklärung auf den Erwerb eines Bestandrechts (insbes. Mietrechts), eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums gerichtet ist, und zwar an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, und dies zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll; kann binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären. Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine Zweitschrift der Vertragserklärung und eine Rücktrittsbelehrung erhalten hat, dh. entweder am Tag nach Abgabe der Vertragserklärung oder, sofern die Zweitschrift samt Rücktrittsbelehrung später ausgehändigt worden ist, zu diesem späteren Zeitpunkt. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. Die Vereinbarung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 30 a KSchG ist unwirksam.

(2) Rücktrittsrecht bei „Haustürgeschäften“ nach § 3 KSchG Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher (§ 1 KSchG) ist und seine Vertragserklärung weder in den Geschäftsräumen des Immobilienmaklers abgegeben, noch die Geschäftsverbindung zur Schließung des Vertrages mit dem Immobilienmakler selbst angebahnt hat, kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn dem Verbraucher eine „Urkunde“ ausgefolgt wurde, die Namen und Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben und eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält.
Anmerkung: Nimmt der Verbraucher z.B. auf Grund eines Inserates des Immobilienmaklers mit diesem Verbindung auf, so hat der Verbraucher selbst angebahnt und daher - gleichgültig, wo der Vertrag geschlossen wurde - kein Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG.

(3) Das Rücktrittsrecht bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände (§ 3 a KSchG) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag schriftlich zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung, maßgebliche Umstände, die vom Unternehmer als wahrscheinlich dargestellt wurden, nicht oder in erheblich geringerem Ausmaß eingetreten sind. Maßgebliche Umstände sind die erforderliche Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, steuerrechtliche Vorteile, eine öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen Kredit. Die Rücktrittsfrist beträgt eine Woche ab Erkennbarkeit des Nichteintritts für den Verbraucher, wenn er über dieses Rücktrittsrecht schriftlich belehrt wurde. Das Rücktrittsrecht endet aber jedenfalls einen Monat nach beidseitiger vollständiger Vertragserfüllung. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Wissen oder wissen müssen des Verbrauchers über den Nichteintritt bei den Vertragsverhandlungen. Im einzelnen ausgehandelter Ausschluss des Rücktrittsrechtes (formularmäßig nicht abdeckbar). Angemessene Vertragsanpassung.

9. Energieausweis
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) schreibt vor, dass bei Verkauf oder In-Bestand-Gabe eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes der Verkäufer oder Bestandgeber dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter oder Pächter) bis spätestens zur Abgabe der Vertragserklärung einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen, wenn der Vertrag abgeschlossen wird, auszuhändigen hat. Der Verkäufer oder Bestandgeber hat die Wahl, entweder einen Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Nutzungsobjekts oder die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Nutzungsobjekts im selben Gebäude oder die Gesamtenergieeffizienz des gesamten Gebäudes auszuhändigen. Der Energieausweis ist nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zu erstellen und soll eine vergleichbare Information über den energetischen "Normverbrauch" eines Objekts verschaffen. Die Berechnung der Energiekennzahlen basiert auf nutzungsunabhängigen Kenngrößen bei vordefinierten Rahmenbedingungen, weshalb bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten können. Wird kein Energieausweis vorgelegt, gilt gem. § 5 EAVG zumindest eine dem Alter und Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von FRE.E Immobilientreuhand
(Onlineshop/ honorarbasierte Beratungsleistungen)

1. Allgemein
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle schriftlichen, telefonischen und Online-Bestellungen und werden mit jeder Bestellung anerkannt. Für alle Bestellungen in unserem Onlineshop gelten unsere im Internet abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Internetseite ist Eigentum von Eric Freiberger Immobilien und wird von diesem Unternehmen betrieben.

2. Widerrufsbelehrung

--- Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des KSchG

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Dieses Recht erlischt jedoch, wenn die Leistung bereits vorab gänzlich erfüllt wurde.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Bestellung, jedoch nur solange, an dem wir die gebuchte Leistung erbracht haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FRE.E Immobilientreuhand, eine Marke von Eric Freiberger Immobilien, Linzer Straße 6/8b, 3390 Melk | Email: info@free-immobilien.at | Telefon: 0664 225 225 2) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Zwingend notwendig ist das jedoch nicht, es reicht ein formloses Schreiben via Post oder E-Mail.

Sie erhalten von uns unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis er-bracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Ware, sofern die Rücksendung in Österreich abgesendet wird und es sich um die günstige Rücksendungsmöglichkeit handelt. 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung --- 

2. Vertragssprache
Die Vertragssprache und die Sprache der Leistungserbringung und Vertragsgestaltung ist DEUTSCH.

3. Dienstleistungserbringung
Die Erbringung der im Onlineshop angebotenen Dienstleistungen erfolgen ausnahmslos in Österreich.

4. Angebot und Gültigkeit der Preise
Alle Angebote und Aktionen (innerhalb, aber auch außerhalb des Onlineshops) gelten nur solange der Vorrat reicht. 

5. Datenschutz
Die detaillierten Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter diesem Link: https://www.free-immobilien.at/datenschutz.html. Dieser Link kann auch im "Footer" dieser Website oder HIER aufgerufen werden. 

6. Haftungsausschluss für fremde Links
Wir verweisen auf unseren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten zu haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter auf www.free-immobilien.at und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

7. Maximalkilometeranzahl
Für honorarbasierte Leistungen, außerhalb der Tätigkeiten des provisionsbasierten Leistungsspektrums gilt eine Anfahrt von 50 km ab 3390 Melk als ausdrücklich vereinbart. Für Fahrten, die darüber hinaus gehen, werden € 0,90 pro Kilometer in Rechnung gestellt.

8. Kontaktdaten und Impressum
Unsere Kontaktdaten und unser Impressum können über diesen Link aufgerufen werden: HIER KLICKEN (https://www.free-immobilien.at/impressum.html), um zum Impressum zu kommen. 

9. Datenschutz
Für uns von FRE.E Immobilientreuhand sind Daten ein wichtiges Gut, deshalb versuchen wir, mit so wenig Daten wie möglich von Ihnen auszukommen. HIER KLICKEN (https://www.free-immobilien.at/datenschutz.html), um zur Datenschutzinformation zu kommen

Datum der letzten Überarbeitung: 17.01.2024