Welche Tätigkeiten wird ein Immobilienmakler nun also übernehmen
und wie funktioniert der zeitliche Vermittlungsablauf?
KOSTENLOSES BERATUNGSGESPRÄCH
Nach einem 100% kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch startet, mit Ihrer Einverständnis und Ihrem Wunsch der gemeinsamen Zusammenarbeit, auch gleich die Objektaufnahme. Je nach Zielgruppe werden verschiedene Vermittlungstechniken und Optionen verwendet. Die Objekt-Inszenierung, also das in Szene setzen Ihrer Immobilie ist zumeist ein Folgetermin, verbunden mit der Immobilienfotografie.
Was wird bei der Inszenierung der Immobilie gemacht?
Je nach Objekt gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ist die Liegenschaft bebaut oder unbebaut, möbliert oder vollkommen leer, ist es ein Alt- oder Neubau und das Wichtigste - welche Menschen möchte man damit ansprechen, auf welche Zielgruppe fokussiert sich die Vermittlung. So kann beispielsweise Home-Staging helfen, leere Objekte interessanter und wohnlicher zu machen, bei möblierten Immobilien kann das Staging auch virtuell erfolgen. Auch 360° Begehungen, Videografie oder das Nutzen von Drohnen (ist nur in bestimmten Gebieten möglich, Austro Control - Flugsicherung Österreichs) kann von Vorteil sein, zugeschnitten auf Immobilie und Zielgruppe.
Natürlich gibt es weitaus mehr Techniken. Als innovativer Vorreiter haben wir zahlreiche weitere Assen im Ärmel.
ANFRAGE DOKUMENTE VON ÄMTERN UND BEHÖRDEN
Parallel zur Bearbeitung der Unterlagen bei den zuständigen Ämtern oder Behörden, starten auch wir von FRE.E Immobilientreuhand sogleich mit der professionellen Aufbereitung der Fotos, Videos, vorhandenen Pläne, Widmungspläne, mit der Bearbeitung der Lage- und Luftbilder, dem Kataster, sprechen uns, wenn notwendig mit weiteren Experten ab und starten mit der Sammlung für den internen Objektakt.
Gibt es noch Fragen, klären wir diese mit den jeweils zuständigen Instanzen.
Ist die Vorbereitung beendet, müssen wir für den Vermarktungsstart noch auf die Unterlagen von öffentlicher Seite warten.
EINLANGEN DER OBJEKTDATEN UND DER NOTWENDIGEN DOKUMENTE
Der Objektakt ist bereits vorhanden, aber noch nicht für die Vermittlung aufbereitet worden. Nach Einlangen aller notwendigen Unterlagen, wird dieser nun befüllt, um später eine rasche Auskunft zum Objekt zu gewährleisten und um teure Fehler zu vermeiden, für die wir schließlich gemäß Sachverständigenhaftung haftbar gemacht werden könnten.
Die vermittlungsrelevanten Unterlagen, werden gesichtet und gelesen, wichtige Passagen gekennzeichnet, sowie Daten und Fakten für die Exposé-Texte vorbereitet.
Sind alle Dokumente gesichtet, gelesen und geprüft worden, darf nun auch der Text für die Vermittlung geschrieben und das Exposé, mitsamt aller Unterlagen die bereits vorbereitet wurden, finalisiert werden.
Ist alles in den internen Systemen eingepflegt, wird mit der Insertion der Immobilie gestartet.
FERTIGSTELLUNG DES LIEGENSCHAFTSAKTS UND DES DATEN-CHECKS
Wir bei FRE.E Immobilientreuhand inserieren auf mehr als 25 Internetplattformen und schaffen einen breiten Werbeauftritt Ihrer Liegenschaft.
Zusätzlich zu diesen Internetauftritten sind - je nach Zielgruppe - maßgeschneiderte Lösungen möglich, darunter:
- das Drucken von Printmedien für die Immobilie
- das Nutzen von reichweitestarken Social-Media-Accounts
- die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI/AI)
und vieles mehr.
Ist der Preis marktkonform (auch hier gibt es diverse Vermittlungstechniken) und die Immobilie an die Zielgruppe angepasst, werden zeitnah die ersten Interessenten anfragen. Dann folgt die Vereinbarung der Besichtigungstermine.
Übrigens: Wir versenden unsere Exposés - je nach Liegenschaft - auch vollautomatisiert, der Kunde erhält also sofort eine E-Mail, muss dann nur die gesetzlich notwendigen Bestätigungen durchführen und erhält sogleich das Liegenschafts-Exposé in digitaler Form (PDF-Dokument).
TERMINKOORDINATION UND DATEN-/ INFORMATIONSWEITERGABE
Selbstverständlich übernehmen wir bei der Vermittlung auf Erfolgsbasis die Koordinierung aller Termine, auch jene für Besichtigungen.
Je nach Immobilie erhält der/die Interessent*in schon vorab weitere Informationen, die über das online-präsentierte Exposé hinaus reichen.
Bei der Besichtigung selbst stellen wir vermittlungsrelevante Fragen, fühlen hinsichtlich einer Finanzierung vor und geben dem Kunden den Zugriff auf alle notwendigen Unterlagen für den Prozess der Anbotstellung.
Sollten während der Besichtigung Fragen offen geblieben sein, holen wir die jeweiligen Informationen ein und stellen sie den Interessenten zeitnah zur Verfügung.
BERATUNG BEIDER PARTEIEN.
Nun dauert es im Regelfall ein paar Tage. Die Interessenten beraten sich nochmals in Ruhe, holen Feedback von Freunden und Verwandten ein, konsultieren vielleicht nochmals Ihre Bank oder einen Finanzierer und entscheiden sich erneut für die Immobilie, so die Parameter passen.
Ist das der Fall, so bekommen wir ein Kauf- oder Mietanbot zum vermittelnden Objekt, das von uns nochmals gesichtet, kontrolliert und nach internen Prozessen aufbereitet wird.
Sind alle Unterlagen vorhanden, darunter:
- Ausweisdokument
- Meldezettel
- ...
werden diese von uns geordnet und beigelegt.
Wenn alles ordentlich vorbereitet ist, erhalten Sie das finalisierte Anbot für die Liegenschaft.
ENTSCHEIDUNG
Nun können Sie sich dafür oder dagegen entscheiden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Abgeber (Verkäufer, Vermieter, Verpächter) immer "Herr des Geschäfts" ist.
Sollten Sie also gegen das Kaufanbot stimmen, so ist unsere Tätigkeit im Regelfall immer noch nicht erfolgreich abgeschlossen und kostenlos.
Beachten Sie bitte: Das jeweilige Anbot wird mit einer Befristung gestellt. So lange ist der Anbotsteller (Käufer, Mieter, Pächter) an dieses gebunden. Läuft die Frist ab, kann er oder sie sich wieder gegen das Objekt entscheiden und hat keine Verpflichtungen mehr.
Umgehungen: Immer wieder kommt es vor, das die jeweiligen Parteien versuchen, die Kosten für die Vermittlungstätigkeit zu sparen und den professionellen Vermittler zu umgehen.
Bitte versuchen Sie das nicht, denn es kostet nicht nur Zeit sondern vor allem Geld - zumeist Ihrerseits.
VERTRAGSTERMINSKOORDINATION
Wir übernehmen mit Anbot-Stellung und -Annahme, also der beidseitigen Willensübereinkunft gerne auch die Koordinierung des Vertragstermine.
Bei einer Vermietung stellt im Regelfall der Vermieter einen Mietvertrag bereit, auf Wunsch kann der Vermieter diesen auch bei unserem Kooperationspartner gegen Entgelt erstellen lassen.
Beim Verkauf ist es Usance, dass der Käufer für die Kosten der Vertragserstellung aufkommt, dafür aber auch den Vertragserrichter wählt. Natürlich kann auch der Verkäufer den Vertag auf eigene Kosten erstellen lassen, wenn der Käufer damit einverstanden ist.
Gerne empfehlen wir Ihnen einen starken Partner im "Immobilienrecht", der zumeist rasch und kostengünstig Kaufverträge abschließt.
Bei einer Vermietung kommt es im Regelfall zu keinen Vertragstermin mit Rechtsanwalt und/oder Notar. Zumeist findet die Mietvertrags-unterzeichnung gemeinsam mit dem Übergabetermin statt.
VERTRAGSERRICHTER ARBEITET AN EINTRAGUNG INS GRUNDBUCH
Egal ob Verkauf, Vermietung oder Verpachtung, wir empfehlen eine Schlüsselübergabe immer erst nachdem auch die Beträge beglichen wurden, bei der Vermietung oder Verpachtung zumeist die 1. Monatsmiete inkl. BK, die notwendige Kaution und die offene Provision, beim Verkauf die vollständige Überweisung aller Summen auf das Treuhandkonto des Vertragserstellers.
Ist das geschehen, kann zusammen der Übergabetermin erfolgen, bei dem wir gerne auch unterstützend dabei sind.
Bei Übergabetermin wird die Immobilie nochmals zusammen begangen und die Zählerstände gelesen. Auch zeigt der Abgeber zumeist alle wichtigen Anschlüsse, Absperrhähne, den Stromkasten und andere relevante Punkte, damit sich der Käufer/ Mieter/ Pächter rasch zurechtfindet.
Wir empfehlen das Führen eines Übergabeprotokolls, um im Nachhinein alles schriftlich (beidseitig, 2 Ausführungen) festgehalten zu haben.
EINTRAGUNG INS GRUNDBUCH
Beim Verkauf ist es zusätzlich notwendig, auch den rechtlichen Teil in Verbindung mit dem Grundbuch abzuschließen.
Erst wenn der neue Eigentümer im Grundbuch steht, ist der Verkauf auch rechtskräftig abgeschlossen.
Gratulation, als Verkäufer*in haben Sie nun auch rechtlich den Verkaufsprozess abgeschlossen und als Käufer*in, sind Sie ab sofort rechtliche/r Eigentümer*in er Liegenschaft.
Wie lange die Eintragung ins Grundbuch dauert kann leider pauschal nicht gesagt werden.
Es kommt darauf an, ob eine Grundkommission tätig wird, welche rechtliche Parameter gegeben sind, welche Eintragungen gelöscht oder vollzogen werden müssen, ob es Lasten gibt, wie komplex das Objekt an sich ist, wie rasch der Kaufvertragsvermittler für die Unbedenklichkeitsbescheinigung alle Steuern und Abgaben entrichtet und auch auf das zuständige Grundbuchamt.
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Sie möchten sich von einer jahrelang, liebgewonnenen Immobilie lösen und/oder benötigen Tipps und Tricks rund um das eigene Zuhause, dann finden Sie hier mit Sicherheit alles was Sie benötigen...
"Der Ablauf des Vermittlungsgeschäft geschieht in mehreren Schritten. FRE.E Immobilientreuhand erweitert Ihre Möglichkeiten schon vor Bearbeitung des Objekts und unterstützt Käufer*innen/ Mieter*innen später nach dem Kauf oder der Anmietung, wenn der Kunde diverse Dienstleistungen benötigt. Das macht uns anders, das macht uns innovativ!"
- FRE.E Immobilientreuhand, Eric Freiberger Immobilien
Die Erfolgsprovision ist, wie der Name schon sagt, üblicherweise bei Erfolg zu entrichten. Ist also ein Kaufanbot vom Verkäufer angenommen worden und das Geschäft ist beiderseits bindend, darf im Normalfall die Erfolgsprovision vom vermittelnden Immobilienmakler verlangt werden. Es gibt hier nur einige wenige Ausnahmen (aufschiebende Bedingungen). FRE.E Immobilientreuhand unterstützt seine Kunden bei der klassischen Vermittlung mit FRE.E Classic, auch beim Kaufvertragstermin. Die Provisionsrechnung wird erst mit beidseitiger Unterzeichnung des Dokuments übergeben, so kein aufschiebend bedingtes Rechtsgeschäft vorliegt.
siehe auch: §7 MaklerG Entstehen des Provisionsanspruchs Abs. 1 - Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Der Makler hat keinen Anspruch auf einen Vorschuß.
LINK: JETZT NEU - VERKAUFSUNTERSTÜTZUNG BEREITS AB 0 EURO
Im Regelfall ist dann keine Provision zu bezahlen, es sei denn es handelt sich um einen Vertragsbruch Ihrerseits gegenüber dem Makler oder im Vertrag wurde eine Zahlung vereinbart.
vereinfacht gestaltet gilt:
bei einem Wert < € 36 336,42 - 4 Prozent + 20% Umsatzsteuer
bei einem Wert > € 36 336,42 - 3 Prozent + 20% Umsatzsteuer
LINK: JETZT NEU - VERKAUFSUNTERSTÜTZUNG BEREITS AB 0 EURO